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Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen der Mosybox

 

Geltung / Allgemeines

(a) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Mosybox durchgeführten Aufträge und Leistungen. Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich im Übrigen nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ausschließlich die vorliegenden AGB des Vermieters gelten sollen.

(b) Ein Engagement-Vertrag zwischen Mosybox und dem Mieter kommt in schriftlicher Form (unterschriebener Vertrag oder Angebot per Post, Fax oder E-Mail bzw. auch durch Engagement durch ein formloses E-Mail) oder per mündlicher Vereinbarung zu Stande (persönlich oder telefonisch).

(c) “Fotografien” im Sinne dieser AGB sind alle vom Vermieter hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien, usw.). Der Mieter erkennt an, dass es sich bei dem vom Vermieter gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke handelt.

 

Vergütung /sonstige Abgaben/ Spesen

 

(a) Der Mieter hat, wenn nicht anders vereinbart, am Tag der Buchung den Gesamtbetrag per Überweisung zu leisten. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verspätung oder Nichteintreffen vereinbarter Zahlungen, Ihren Termin weiter zu vergeben und Ihre Buchung zu stornieren.

 (b) Der Mieter trägt alle Gebühren und Abgaben, sofern es sich nicht um persönliche Steuern von Mosybox handelt.

 (c) Der Mieter trägt alle Spesen welche Mosybox im Zuge der Veranstaltung entstehen, und welche unvermeidbar sind, insbesondere Parkgebühren, etc.

 

Haftung / Gefahrübergang

 

(a) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung, haftet der Vermieter für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(b) Für jegliche Schäden an der Fotobox, die während des Veranstaltungszeitraums passieren haftet der Mieter.

(c) Für Schäden oder Verlust der digitalen Bilddaten haftet der Vermieter nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(d) Im Schadensfall: Der Mieter ist am Veranstaltungsort für die Sicherheit von Mosybox und deren Mitarbeiter, sowie für die gesamte technische Ausrüstung verantwortlich und haftet in jedem Schadensfall in der Höhe des Neupreises der betroffenen Gegenstände.

 

Nutzungs- und Urheberrecht

 

(a) Der Vermieter überträgt jeweils ein einfaches Nutzungsrecht an den Fotos auf den Mieter. Dieses beinhaltet ausschließlich die private, nicht kommerzielle Nutzung. Jede Veränderung, Weiterbearbeitung (z.B. durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Vermieter. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Mieter grundsätzlich nicht gestattet ist.

(b) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars in Form von DVDs oder wie vereinbart über.

(c) Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

(d) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.

 

Datenschutz

 

(a) Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

(b) Sämtliche angegebenen oder automatisch durch Cookies erfasste Daten werden weder an dritte verkauft noch anderwertig zur Verfügung gestellt und werden ausschließlich von Mosybox zur Auftragsabwicklung gespeichert

(c) Fotos von Personen werden ohne ausdrückliche Zustimmung der darauf abgebildeten Personen weder an andere Medien wie Zeitungen o.Ä. zur Veröffentlichung noch andere Dritte zur Verwendung weitergegeben.

 

Vertragsauflösung

 

(a) Stornierung, Rücktritt durch Mieter:

Folgende Storno Gebühren (jeweils in Prozent der vereinbarten/vorrausichtlichen Gage) hat Mieter an Mosybox aus zu bezahlen.(Innerhalb 3 Werktage)

0% bei Storno innerhalb 14 Tage nach Buchung

30% bis 8 Tage vor Veranstaltungstermin

50% ab 7 Tage bis zum Veranstaltungstermin

(b) Höhere Gewalt:

Bei sämtlichen von höherer Gewalt verursachten Ereignissen (unvorhersehbare Ereignisse wie zB.: schwere Krankheit, Unfall oder Tod etc ...) ist der Engagement-Vertrag mit Mosybox gegenstandslos.

(c) Kündigung durch Mosybox:

Bei besonderen Umständen, ist Mosybox berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall wird der vollständige Betrag zurückgezahlt.

(d) Vertragsverletzung oder Nichterfüllung:

Mosybox und der Mieter haben für den Fall der Vertragsverletzung oder Nichterfüllung eine Konventionalstrafe in der Höhe der vereinbarten Gage festgelegt und verzichten dabei ausdrücklich auf das richterliche Mäßigungsrecht.

 

Schlussbestimmungen

 

(a) Die AGB gelten bei Vertragsabschluss zwischen Mosybox und Mieter von beiden Parteien als ausdrücklich anerkannt. Diese AGB gelten in der derzeitigen Fassung bis auf Widerruf.

(b) Es gilt der Gerichtsstand Wien als vereinbart.

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